Dreschflegel e. V.
Recht auf gentechnikfreie Erzeugung
(Autorin: Stefi Clar, Dreschflegel e. V., AK gegen Gentechnologie Göttingen)
Wir fordern das Recht auf gentechnikfreie Erzeugung
Keine gentechnisch veränderten Pflanzen in der Landwirtschaft!
Freisetzungsrichtlinie, Kennzeichnungsverordnung, Gentechnikgesetze - das Thema Gentechnik in Lebensmitteln und Landwirtschaft kommt nicht mehr aus den Medien heraus. Mit dem neuen EU-Rechtsrahmen, der nach und nach in nationales Recht umgesetzt wird, ist das bisherige "Moratorium" gefallen: Am 19.05.04 wurde ein manipulierter Zuckermais von der EU-Kommission als Lebensmittel zugelassen.
Aber auch den vor dem Moratorium zugelassenen Gentech-Konstrukten wird - so die Entscheidung der EU-Kommission - der Weg zum großflächigen Anbau bereitet: Am 8.9.04 wurden 17 Sorten mit einer von Monsanto eingebauten Insektenresistenz in den gemeinsamen EU-Sortenkatalog aufgenommen und sind nun EU-weit handel- und anbaubar.
Nationale Einschränkungen wären zwar noch möglich, aber nur aufgrund ökologischer oder gesundheitlicher Bedenken. Und das zuständige Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) will sich nicht darum kümmern, solange das neue Gentechnikgesetz noch nicht verabschiedet ist.
Erprobungsanbau
Und apropos Mais: 2004 fand der sogenannte Erprobungsanbau mit dem oben genannten, von Monsanto gentechnisch veränderten (GV-) Mais statt. Die Anbauflächen (angeblich in sieben Bundesländern) wurden zum größten Teil geheim gehalten.
Wer wissen möchte, ob in der Nähe zum eigenen Maisanbau GV-Mais stand, kann dies bei der Innoplanta, die den Erprobungsanbau koordiniert hat, erfragen. Unter Angabe der Postleitzahl, Gemarkung und Flurstücksbezeichnung kann eine schriftliche Anfrage an die Innoplanta gerichtet werden (Adresse s.u.). Allerdings wurde bisher nur Auskunft über Entfernungen bis 200 m gegeben.
Ob HausgärtnerInnen in den Augen der Innoplanta auskunftswürdig sind, ist mit Sicherheit viele Versuche wert! Nicht zuletzt, um das Interesse breiter Bevölkerungskreise am Thema deutlich und der Innoplanta etwas Arbeit zu machen.
Ob es 2005 wieder einen von der Innoplanta koordinierten Erprobungsanbau geben wird, ist nach deren Aussage derzeit noch ungewiss (Stand Oktober 2004).
Gentechnikgesetz
Der Gesetzesentwurf zum Gentechnikrecht sieht ein öffentlich zugängliches Anbauregister und relativ strenge Haftungsregelungen vor.
Die Änderung des Gentechnik-Gesetzes trat am 1. Jan. 2008 in Kraft. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelrecht ist auskunftspflichtig, wo gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden (Adressen s.u.). Auskunft erteilen sicher gerne auch die regionalen Landwirtschaftskammern und -ämter.
EU-Richtlinie zur Verunreinigung von Saatgut
Die EU-Richtlinie zur Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Sorten und zu Grenzwerten für gentechnisch verunreinigtes Saatgut ist seit Jahren in Vorbereitung. Die bisherigen Entwürfe der Richtlinie sehen vor, dass diejenigen, die Saatgut verkaufen, für die Einhaltung von Grenzwerten verantwortlich sind, bzw. bei Überschreitung der Grenzwerte das Saatgut trotzdem mit entsprechender Kennzeichnung verscherbeln dürfen.
Die bisher öffentlich wahrnehmbare Auseinandersetzung verläuft zwischen der Saatgutindustrie und den großen Bauernverbänden, die hohe Grenzwerte durchsetzen wollen, auf der einen Seite und auf der anderen Seite einer breiten Allianz aus Ökologischen Anbauverbänden, Umwelt-, Verbraucherschutz- und alternativen Bauernorganisationen, die den Grenzwert an der Nachweisgrenze fordern.
Über dieses Thema hinaus wird die EU-Richtlinie nicht diskutiert. Dies wollen wir ändern!
Wir sind als AnbieterInnen von Saatgut plötzlich in Sippenhaft genommen mit Gentechnikkonzernen, und sollen nun die Gentechnikfreiheit garantieren, die für uns bisher immer selbstverständlich gewesen ist und nicht durch unser eigenes Handeln in Frage gestellt wird. Vor allem sehen wir aber langfristig eine große Gefährdung für eine gentechnikfreie Saatgutarbeit in Gärtnereien und auf Höfen.
Zudem wird der gesamte nicht-gewerbliche Bereich übersehen. Zwar wird einerseits die im privaten Garten, in Erhaltungsinitiativen oder auf dem Acker stattfindende Arbeit als Beitrag für die Erhaltung der biologischen Vielfalt gelobt und teilweise sogar als on-farm-Management staatlich gefördert.
Andererseits aber wird das Recht auf Gentechnikfreiheit missachtet. Die propagierte Wahlfreiheit ist nicht gegeben - weil wir nicht wählen können, welche Pollen von Wind oder Insekten über längere Distanzen herangetragen werden!
1. Werden zukünftig Kulturpflanzen durch gentechnisch veränderte Sorten kontaminiert?
Mit dem kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Kulturpflanzen wird ein Spieß umgedreht - nicht mehr die GV-Pflanzen müssen unter Sicherheitsvorkehrungen angebaut werden, sondern die zu schützenden Kulturpflanzen, um ein Einkreuzen zu verhindern.
Keine Frage, dass dies mit den Möglichkeiten kleinerer z.T. ehrenamtlich arbeitender Initiativen nicht vereinbar ist. Schon gar nicht dann, wenn die Erhaltung, Züchtung und Vermehrung in dezentralen Netzwerken geschieht, die eine breite soziale und ökologische Basis für Sortenerhalt und -entwicklung gewährleisten!
2. Wer trägt die Kosten für Kontrolle und Sicherstellung der Gentechnikfreiheit?
Nach den derzeitig geplanten rechtlichen Rahmenbedingungen müssen die InverkehrbringerInnen gentechfreien Saatgutes die Kosten für Analysen und alle Maßnahmen zur Vermeidung von gentechnischen Verunreinigungen tragen.
Uns ist es immens wichtig, nicht selbst durch verunreinigtes Saatgut zur Verbreitung veränderter Pflanzen beizutragen. Dafür sollen wir zur Kasse gebeten werden, während die eigentlichen VerursacherInnen ihren Profit auf Kosten der Gesellschaft einstreichen wollen. Damit zeigt sich die Verlogenheit in der ganzen Diskussion um Koexistenz und Wahlfreiheit.
3. Alles gebongt mit strengen Haftungsregelungen?
Haftungsregelungen können nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Es kann nicht darum gehen, einen potenziellen Schaden zu analysieren und im Ernstfall ersetzt zu bekommen. Es muss viel mehr darum gehen, dass kein Schaden entsteht. Und das heißt letztendlich: Keine Gentechnik in der Landwirtschaft.
4. Buchtipp:
Den Schatz bewahren - Plädoyer für eine gentechnikfreie Landwirtschaft
Kontaktadressen für Rückfragen bzgl. Zulassungen, Freisetzungen und Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen:
Innoplanta e. V. Pflanzenbiotechnologie, Nordharz Börde,
Am Schwabeplan 1b, 06466 Gatersleben,
Emailkontakt
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelrecht hat verschiedene Dienstsitze:
Postfach 140162, 53056 Bonn, 0228-6198-0
Messeweg 11/12, 38104 Braunschweig, 0531-299-5
Diedersdorfer Weg 1, 12277 Berlin-Marienfelde, 01888-412-0
Emailkontakt
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