Dreschflegel e. V.
Reform des EU-Saatgutrechts (Dreschflegel 2025)
Nach einem in 2014 gescheiterten Versuch der europäischen Kommission, das Saatgutrecht neu zu fassen, läuft seit vier Jahren wieder ein Reformprozess. Es ist eine Verordnung vorbereitet, die mit Übergangsregelungen sofort bindend für alle Mitgliedsstaaten wäre. Diese Gesetzgebung wird grundlegend dafür sein, wie vielfältig der Kulturpflanzenerhalt in Europa tatsächlich gestaltet werden kann.
So werden in Art. 2 des im Juli 2023 veröffentlichten Entwurfs der EU-Kommission Ziele formuliert, wie z.B. die Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen, der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft und eine klimaresiliente landwirtschaftliche Erzeugung. Dieser Absichtserklärung wird jedoch in der weiteren Ausgestaltung kaum Rechnung getragen. Im Gegenteil: Erhaltungsorganisationen, Vielfaltserhalter*innen, Landwirt*innen und auch Genbanken würden in ihren Möglichkeiten, Saatgut weiterzugeben, zu tauschen und zu verkaufen, extrem eingeschränkt.
Ausnahmeregelungen
Einige Ausnahmeregelungen sind jedoch vorgesehen: Bisherige Zulassungsanforderungen an Erhaltungssorten sollen vereinfacht werden und dann keine Gebiets- und Mengenbeschränkungen mehr beinhalten. Der private Saatguttausch und die Weitergabe von Saatgut zwischen Privatpersonen, auch gegen Geld, wird erstmals explizit vom Rechtsrahmen ausgenommen.
Außerdem soll es zukünftig erlaubt sein, auch nicht zugelassene Sorten in Kleinpackungen an Hobbygärtner*innen zu vermarkten, was eine Zulassung als Amateursorte überflüssig machen würde und den Verkauf bisher nicht zulassungsfähiger Sorten legalisieren könnte. Dies soll allerdings nur für offiziell registrierte Unternehmen gelten.
Daran zeigt sich eine grundsätzliche Problematik des Entwurfs. Entgegen der Aussage der Kommission, Bürokratie abbauen zu wollen, werden neue Hürden z.B. durch umfangreiche Registrierungs- und Berichtspflichten für Saatguterzeugung und -abgabe errichtet.
Änderungsanträge
Im März 2024 wurde ein Parlamentsvotum mit Änderungsanträgen zu einzelnen Artikeln verabschiedet. Hier konnten durch Aktivitäten der Vielfaltsorganisationen einige Verbesserungen in den Ausnahmeregelungen für die Erhaltungsarbeit aufgenommen werden.
Ein Arbeitspapier des Agrar-Rats vom Juni 2024 trägt diese Punkte jedoch nicht mit und bringt neue Änderungen ein, die mehr Einschränkungen der Vielfalt zur Folge hätten, wie z.B. eine erhebliche Erweiterung der Liste der Pflanzenarten, deren Vermarktung durch die künftige Verordnung geregelt werden soll.
Die Beratungen im Agrar-Rat zum Kommissionsentwurf wurden im Herbst 2024 fortgesetzt, mit einem abschließenden Votum ist frühestens Anfang 2025 zu rechnen. Die Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat zur Aushandlung der endgültigen Verordnung können erst dann beginnen, so dass mit einer Verabschiedung ab Ende 2025 gerechnet werden kann.