Dreschflegel e. V.
Saatgut frei weitergeben (Dreschflegel 2017)
Seit 20 Jahren haben wir an dieser Stelle unter Titeln wie „Verbotene Sorten“ oder „Amateure adé“ über die Restriktionen des Saatgutrechtes und aktuelle Gesetzesänderungen berichtet. Und zwar in erster Linie nicht über den Bereich, welcher die Qualitätsanforderungen an das Saatgut betrifft, sondern über die Bestimmungen, die festlegen, dass nur Saatgut von amtlich zugelassenen Sorten in Verkehr gebracht werden darf.
Daneben gibt es – oft fälschlich mit der gesetzlich vorgeschriebenen Sortenzulassung in Verbindung gebracht – noch ein anderes Sortenrecht: das Sortenschutzgesetz. Schützen soll dieses nicht etwa Sorten, sondern „geistige Eigentumsrechte der Züchter oder Entdecker“.
SortenschutzinhaberInnen steht das alleinige Recht der Vermehrung anerkannten Saatgutes ihrer Sorten zu, beim Kauf von Saatgut sind Lizenzgebühren und bei Nachbau Nachbaugebühren zu entrichten. Geschützte Gemüsesorten dürfen – außer im privaten Bereich – gar nicht nachgebaut werden.
In der Landwirtschaft werden heute fast nur noch Sorten angebaut, die geschützt sind. Im Erwerbsgemüsebau ist es ähnlich, soweit nicht, wie bei Hybridsorten, der Nachbau technisch bereits mehr oder weniger ausgeschlossen ist.
Durch die Patentierung einzelner Eigenschaften kann sich das Problem geistiger Eigentumsrechte noch verschärfen.
Open-Source“-Systeme?
Dem entgegen stellen sich seit einiger Zeit verschiedene Initiativen, die der Privatisierung von Sorten durch „Open-Source“-Systeme begegnen.
Bei Dreschflegel begreifen wir Sorten grundsätzlich als Gemeingut. Unsere Saatgutarbeit und züchterischen Aktivitäten stützen sich auf viele Generationen von Menschen vor uns, und genauso möchten wir unsere Sorten weitergeben.
Indem wir Sorten frei von Eigentumsrechten und Lizenzen weitergeben, wird zugleich verhindert, dass andere sich ihrer bemächtigen. Denn eine Voraussetzung für die Erteilung von Schutzrechten ist die „Neuheit“ der Sorte.
War eine Sorte aber bereits in Verkehr, ist sie nicht mehr „neu“, außerdem kann niemand anderes mehr behaupten, ZüchterIn oder EntdeckerIn der Sorte zu sein.
Theoretisch könnte auf irgendeine Pflanzeneigenschaft ein Patent erteilt werden, das auch eine unserer Sorten beträfe, die diese Eigenschaft zufällig besitzt. Dagegen ist derzeit niemand gefeit.
Dass Patente in der Mehrzahl auf Eigenschaften für kommerziellen Großanbau, industrielle Verarbeitung und entsprechende Vermarktung abzielen, macht dies bei unserer Ausrichtung auf die Selbstversorgung aber zum Glück nicht sehr wahrscheinlich.
Kulturpflanzen als Gemeingut
Mit Saatgut und Sorten geben wir auch Wissen und Erfahrungen der Saatgutarbeit weiter. Indem wir so die Quellen öffnen, wollen wir Keime streuen für die Verbreitung von Kulturpflanzen als Gemeingut, was – im „Schneeballsystem“ verbreitet – die privatwirtschaftlichen Eigentumsrechte letztlich unwichtig machen könnte.
Alle unsere Sorten können also nachgebaut, vermehrt, weitergegeben oder weiter bearbeitet werden.
Eingeschränkt ist dies nur bei unseren „freien Sorten“, welche keine Sortenzulassung haben. Deren Saatgut können wir nur zur nicht gewerblichen, rein privaten Verwendung abgeben.
Privat können auch diese vermehrt, weitergegeben und sowieso zur Züchtung verwendet werden. Das Geld für das Saatgut dieser Sorten, die wir in Saaten und Taten mit kennzeichnen, geht an den gemeinnützigen Dreschflegel e.V., der damit Erhaltungsaktivitäten und Züchtungsarbeit fördert.
Unterstützung unserer Arbeit
Ein herzliches Dankeschön allen bisherigen und zukünftigen SpenderInnen, die damit helfen, dass viele, auch nicht zugelassene Sorten als Gemeingut erhalten bleiben.
Dreschflegel e.V.
IBAN: DE21 5225 0030 0000 0389 68
BIC: HELA DE F1 ESW
Stichwort: Vielfalt.
Ab einer Spendenhöhe von 50,- € wird eine Spendenquittung ausgestellt, wenn bei der Überweisung die Anschrift angegeben ist.