Dreschflegel e. V.
Saatgutrecht und Sortenvielfalt: Gesetzgebung und Reformprozess
Neuer Reformprozess
Nach einem in 2014 gescheiterten Versuch der Europäischen Kommission, das Saatgutrecht neu zu fassen, läuft seit vier Jahren wieder ein Reformprozess. Es ist eine Verordnung vorbereitet, die mit Übergangsregelungen sofort bindend für alle Mitgliedsländer wäre. Förderung der Vielfalt?
Diese Gesetzgebung wird grundlegend dafür sein, wie vielfältig der Kulturpflanzenerhalt in Europa tatsächlich gestaltet werden kann. So werden in Art. 2 des im Juli 2023 veröffentlichtem Gesetzentwurfs der EU-Kommission u.a. Ziele formuliert, wie z.B. die Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen, der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft und eine klimaresiliente landwirtschaftliche Erzeugung.
Dieser Absichtserklärung wird jedoch in der weiteren Ausgestaltung des Vorschlags kaum Rechnung getragen. Im Gegenteil: Erhaltungsorganisationen, Vielfalterhalter*innen, Landwirt*innen und auch Genbanken würden in ihren Möglichkeiten Saatgut weiterzugeben, zu tauschen und zu verkaufen extrem eingeschränkt.
Ausnahmeregelungen und Bürokratieabbau?
Einige Ausnahmeregelungen sind jedoch vorgesehen: Bisherige Zulassungsanforderungen an Erhaltungssorten sollen vereinfacht werden und dann keine Gebiets- und Mengenbeschränkungen mehr beinhalten. Der private Saatguttausch und die Weitergabe von Saatgut zwischen Privatpersonen, auch gegen Geld, wird erstmals explizit vom Rechtsrahmen ausgenommen.
Außerdem soll es zukünftig erlaubt sein, auch nicht zugelassene Sorten in Kleinpackungen an Hobbygärtner zu vermarkten, was eine Zulassung als Amateursorte überflüssig machen würde und den Verkauf bisher nicht zulassungsfähiger Sorten legalisieren könnte. Dies soll allerdings nur für offiziell registrierte Unternehmen gelten.
Daran zeigt sich eine grundsätzliche Problematik des Entwurfs. Entgegen der Aussage der Kommission Bürokratie abbauen zu wollen, werden neue Hürden z.B. durch umfangreiche Registrierungs- und Berichtspflichten für Saatguterzeugung und -abgabe errichtet.
Noch ein langer Weg bis zum neuen Gesetz
Im März 2024 wurde ein Parlamentsvotum mit Änderungsanträgen zu einzelnen Artikeln verabschiedet. Hier konnten durch Aktivitäten der Vielfaltsorganisationen einige Verbesserungen in den Ausnahmeregelungen für die Erhaltungsarbeit aufgenommen werden.
Ein Arbeitspapier des Europäischen Rates für den ersten Teil des Verordnungsvorschlags vom Juni 2024 trägt diese Punkte jedoch nicht mit und bringt neue Änderungen ein, die mehr Einschränkung der Vielfalt zur Folge hätten, wie z.B. eine erhebliche Erweiterung der Liste der Pflanzenarten, deren Vermarktung mit dem Gesetz geregelt werden soll. Die Beratungen im Agrarrat wurden im Herbst 2024 fortgesetzt und werden sich wahrscheinlich noch weit ins Jahr 2025 hinziehen. Erst danach können die Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat zur Aushandlung der endgültigen Verordnung beginnen. Mit einer Verabschiedung des Gesetzes kann kurzfristig nicht gerechnet werden.
Weitere Themen:
- 2025: Reform des EU-Saatgutrechts
- 2025: Saatgut im Paragrafenwald
- 2023: Saatgut im Paragrafenwald
- 2017: Saatgut frei weitergeben
- 2016: § Status Quo Forever?
- 2014: Zur Änderung des Saatgutrechts - Stellungnahme des Dreschflegel e.V. an die EU-Kommission
- 2014: Gebührenerhöhung für Duwicker - Klage abgewiesen!
- 2014: Smarter Rules for Safer Food
- Mai 2013: Entwurf für neues EU-Saatgutrecht
- Mai 2013: Geplante Änderungen im EU-Saatgutrecht (PDF)